Notbetreuung

Achtung!

Liebe Eltern,

zur Betreuung der Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung haben und denen keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, ist eine Notbetreuung einzurichten.

Folgende Punkte sind bei der Notbetreuung zwingend zu beachten:
■ Die Eltern haben glaubhaft darzulegen, dass sie zur o.g. Personengruppe zählen und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit im engsten sozialen Umfeld zur Verfügung steht.
■ Soweit möglich sollten die Kinder in ihrer vertrauten Umgebung durch vertraute Personen betreut werden.
■ Eine adäquate, ggf. ganztägige Essensversorgung der Kinder muss sichergestellt sein.
■ Die Betreuungsdauer ist an die Bedürfnisse der Eltern mit o.g. Berufen anzupassen, ggf. auch über die üblichen Betreuungszeiten hinaus.

 

Ich habe mich in Abstimmung mit dem Träger dazu entschlossen, diese Notgruppe montags bis freitags in der Zeit von 7.30Uhr bis 16.00Uhr (maximal) anbieten. Falls nötig werden wir ein warmes Mittagessen zur Verfügung stellen. Bei Inanspruchnahme der Notbetreuung bitten wir Sie ein Schreiben des/der Arbeitgeber/s vorzulegen, aus dem heraus hervor geht, dass das/die Elternteil/e unabkömmlich ist/sind. Bitte melden Sie Ihr Kind im Bedarfsfall vorher bei mir telefonisch an, damit ich die pädagogischen Fachkräfte entsprechend einteilen kann.

Bei weiterführenden Fragen melden Sie sich gerne telefonisch bei mir.

 

Bitte beachten Sie weiterhin aktuelle Meldungen auf unserer Homepage oder unter www.sim-rhb.de

 

Klaus Michel/Leiter

 

Rheinböllen, 16.03.2020