Liebe Eltern,
die 6. Corona Bekämpfungsverordnung (6. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz ist veröffentlicht und gültig bis zum 24.05.2020.
Es gilt u.a.: Weiterhin entfallen an allen Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz die regulären Betreuungsangebote und es gibt im Vergleich zur 5. CoBeLVO KEINE Veränderungen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung.
Lesen Sie die 6. CoBeLVO hier–>: 6._CoBeLVO
( siehe: (§6 (2) und §7 (1) )
Bei Fragen zur Notbetreuung wenden Sie sich weiterhin gerne telefonisch an mich.
Viele Grüße und alles Gute
Klaus Michel/Leiter
Rheinböllen, 11.05.2020